Erstellt am: 11.05.2023
Peter Körner (Vorsitzender der Bezirksgruppe Rhein-Neckar-Odenwald): „Es geht darum, Arbeitszeit flexibler verteilen zu können – und nicht darum, länger zu arbeiten“
Mannheim – Die Metallarbeitgeber in der Region Rhein-Neckar-Odenwald sehen die geltenden Arbeitszeitregelungen als ungeeignet an für eine von zunehmender Flexibilität geprägte Arbeitswelt. „Das Arbeitszeitgesetz bevormundet die Beschäftigten zu stark in der Frage, wie sie ihre Arbeitszeit verteilen können, und es engt auch die Betriebe unnötig ein“, sagte der Vorsitzende der Bezirksgruppe Rhein-Neckar-Odenwald des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Peter Körner, am Mittwoch in Mannheim. „Das Gesetz sollte daher dringend reformiert und an die moderne Lebens- und Arbeitswelt angepasst werden. Das wünschen sich immer mehr Arbeitnehmer, vor allem die jüngeren. Aber auch den Unternehmen würde es helfen, ihre betrieblichen Abläufe besser zu organisieren.“
Insbesondere die Begrenzung der maximalen Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag hält Peter Körner für eine Überregulierung, die nicht mehr in die veränderte Arbeitswelt passt: „Es geht natürlich nicht darum, regelmäßig jeden Tag länger als zehn Stunden zu arbeiten.“ Aber Arbeitnehmer, die z.B. ein Projekt dringend abschließen oder einfach mal etwas länger arbeiten wollten, (um am nächsten Tag einen halben oder gar ganzen Tag freinehmen zu können), sollten dies auch tun dürfen.
Auch betriebliche Situationen machten es hin und wieder erforderlich, tageweise länger zu arbeiten, erläuterte der Bezirksgruppen-Vorsitzende: „In einem global agierenden Unternehmen etwa muss kurzfristig abends um acht Uhr ein Meeting mit den Kollegen in den USA angesetzt werden. Ein Mitarbeiter, der morgens um acht Uhr schon im Büro war, darf dann daran eigentlich nicht mehr teilnehmen.
Peter Körner schlägt daher vor, die tägliche Obergrenze ersatzlos aus dem Gesetz zu streichen: „Die EU-Arbeitszeitrichtlinie kennt ja auch nur eine Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit – was in manchen anderen Ländern so genutzt wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte diesen Spielraum ebenfalls nutzen und nicht eingeschränkt lassen. „Die Gefahr, dass dadurch die Arbeitszeiten der Beschäftigten ausufern, sieht der Bezirksgruppen-Vorsitzende nicht: „Die EU-Regelungen setzen klare Grenzen zum Schutz der Beschäftigten. Hinzu kommt, dass die allermeisten Arbeitnehmer in ihren Arbeits- und Tarifverträgen noch einmal deutlich kürzere Arbeitszeiten vereinbart haben.“
Das Bundesarbeitsministerium hat gerade einen Entwurf vorgelegt, wie die Erfassung der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz geregelt werden kann. Peter Körner sieht daher jetzt die Chance für eine Modernisierung: Wenn man schon das Gesetz ändert, so soll man auch die Chance ergreifen, umfassende Änderungen vorzunehmen. Die Vorschläge von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Arbeitszeiterfassung hält er dabei übrigens für zu eng gefasst: „Die Entscheidung, wie und wann die Arbeitszeit aufgezeichnet werden soll, kann man den Betrieben frei überlassen. “Bei einer gesetzlichen Regelung gehe es immer darum, den Unternehmen praxisnahe, unbürokratische Lösungen zu ermöglichen. „Das bedeutet für mich eben auch, dass man etwas gar nicht regeln sollte, wenn es nicht zwingend sein muss. Da sehe ich noch Verbesserungsmöglichkeiten in dem Entwurf des Ministeriums“, sagte der Arbeitgebervertreter.